Angaben gemäß § 5 TMG


Projekta Golfakademie GmbH & Co. KG
Schlossgasse 14
64807 Dieburg
 

Vertreten durch

Projekta Grundinvest GmbH, diese vertreten durch die GF:

Dipl.-Kfm. Peter Kolb
Dipl.-BW Konstantin Kolb
Dipl.-Kffr. Laura Kolb

Kontakt

Telefon: 06071 / 95 995 0
E-Mail: info@golfakademie-living.de
 

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Darmstadt
Registernummer: HRA 84996

Komplementärin: HRB 92457
 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: 008-357-60378

Impressumgenerator: www.e-recht24.de
 

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

Majestic winter landscape… von Creative Travel Projects:
https://www.shutterstock.com/de/image-photo/majestic-winter-landscape-glowing-by-sunlight-342476306?src=library

Man Booking Hotel Reservation on Digital Tablet: http://de.fotolia.com/id/71975370

Golfer looking into distance: https://de.fotolia.com/id/104447816

Man playing golf: https://de.fotolia.com/id/104442135

TEED OFF: https://de.fotolia.com/id/104446963

Bilder: Christian Eschweiler http://www.christian-eschweiler.de/

Bilder Eventlokation: Luise Demmler https://www.lou-demmler.de/

 

Konzept-Entwicklung, Realisierung und Marketing

Agentur Langohr
Beckerstraße 23
64289 Darmstadt

E-Mail: info@daslangohr.de
Web: www.daslangohr.de

Tel.: 0 61 51 / 863 21 05
 

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Golf Akademie

§ 1

Das vollmöblierte Appartement wird zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2. Nr. 1 BGB vermietet.

Auf Grund von möglichen Messfehlern, dient die Angabe der m²-Anzahl des Appartements nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes.

Der räumliche Umfang der Appartements ergibt sich aus den einzelnen Grundrissen.

§ 2

Das Appartement darf nur von der, im Mietvertrag festgehaltenen Personenanzahl zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine andere Nutzung als zu Wohnzwecken, oder die  Nutzung durch eine höhere Personenanzahl, als die im Mietvertrag festgehaltene, ist nicht gestattet.

Wird das Appartement an einen gewerblichen Mieter (Firma) vermietet, darf der Mieter das Appartement, nur seinen Mitarbeitern, welche dem Vermieter namentlich bekannt gegeben werden müssen, vorübergehend, für die Dauer ihres Einsatzes in Groß-Zimmern und näherer Umgebung, überlassen. Wechseln während des laufenden Mietverhältnisses die Mitarbeiten, muss der Mieter den Vermieter hiervon unverzüglich unterrichten und die Namen der neuen Mitarbeiter bekanntgeben.

§ 3

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist möglich, wenn der Mieter seinen Verlängerungswunsch, unter Angabe der neuen Mietdauer, spätestens 4 Wochen (Bei 4-wöchigen Verträgen spätestens 1 Woche) vor Ende dem Vermieter schriftlich ankündigt und dieser der Verlängerung nicht spätestens 5 Tage (Bei 4-wöchigen Verträgen 3 Tage) vor dem Ende schriftlich widerspricht.

Eine stillschweigende unbefristete Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB tritt nicht ein.

§ 4

Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden der Räume treffen den Vermieter keine Verzugsfolgen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Sonstige Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.

§ 5

Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich mit Vertragsunterzeichnung, sich bei einer Wohndauer von mehr als 60 Tagen bei der zuständigen Behörde anzumelden(Zweitwohnsitz). Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich ausdrücklich, auch gegenüber dem Vermieter, zur Anmeldung. Bei Verletzung dieser Pflicht oder im Falle jedes sonstigen Verhaltens, das eine vorgeschriebene Anmeldung verhindert, ist der Vermieter zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes nach § 543 BGB, umfasst der Mietzins auch die Betriebskostenpauschale.

§ 6

Die Betriebskosten sind im Mietzins des jeweiligen Appartements enthalten. Eine Jahresabrechnung erfolgt nicht.

Im Mietzins nicht enthalten ist die Endreinigung. Diese beträgt für ein
- 1 Appartement BIRDIE mindestens                  119,00 € netto,
- 1 Appartement EAGLE mindestens                  119,00 € netto,
- 1 Appartement ALBATROS mindestens           149,00 € netto,     

jeweils zzgl. USt., und wird direkt von der Service Gesellschaft in Rechnung gestellt.

Die Standardkosten der Endreinigung hat der Mieter bei Einzug direkt an die Service Gesellschaft zu zahlen. Der Vermieter verweist darauf, dass es sich bei dieser Endreinigung um keinen Extra-Service im Sinne von Wahlleistungen handelt. Die Durchführung der Endreinigung ist Voraussetzung für die Übergabe des Appartements an den folgenden Mieter.

Der Umfang der Endreinigung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Service

Gesellschaft. Sollte der Mieter das Appartement in einem Zustand zurückgeben, welcher durch die übliche Endreinigung nicht behoben werden kann, so kann er diesen entweder innerhalb einer zu vereinbarenden Frist selbst beheben oder die Service Gesellschaft mit der Mehrarbeit gemäß deren Stundensätzen beauftragen. Mehrarbeiten wird die Service Gesellschaft nach Leistungserbringung noch mit dem Mieter abrechnen

§ 7

Beim Rücktritt vom unterschriebenen Vertrag zwischen zwei bis einer Woche vor dem geplanten Einzug wird eine Stornogebühr i.H.v. 50% einer Monatsmiete berechnet. Ab dem vierten Tag vor dem Einzug wird eine Stornogebühr i.H.v. 75% einer Monatsmiete berechnet.

Dies gilt nur für jene Tage, an denen das Appartement nicht anderweitig vermietet werden kann.

§ 8

Die Miete ist generell bargeldlos zu zahlen. Aus verwaltungstechnischen Gründen akzeptiert der Vermieter nur Banküberweisung oder Kreditkartenzahlungen.

Bei Übergabe des Appartements muss ein Zahlungsnachweis vorliegen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, wenn der Rücktritt des Vermieters aufgrund des Zahlungsverzuges des Mieters erklärt wurde. Der Rücktritt schließt Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus.

Alle weiteren monatlichen Mieten sind bargeldlos, bis spätesten zum dritten Werktag eines jeden Monats, auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Parteien vereinbaren, dass der Mieter für alle Forderungen aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete hinterlegt, welche 2 Tage vor Übergabe fällig wird. Die Kaution kann entweder über Kreditkarte oder per Überweisung hinterlegt werden.

Der Vermieter ist berechtigt, auch vor Beendigung des Mietverhältnisses, wegen einer fälligen Forderung, sich in Höhe des Forderungsbetrages aus der Kaution zu befriedigen. Der Mieter hat in diesem Fall die Kaution wieder aufzufüllen. Die Kaution wird von der Vermieterin auch bei vorzeitiger Kündigung erst dann zurückgezahlt, wenn sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis geklärt sind bzw. die normale Mietdauer abgelaufen ist.

§ 9

Im Falle des Verzuges von Mietzahlungen ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen, sowie Ersatz etwaigen Schadens zu Verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen wird mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vereinbart.

Der Mieter hat für jede Mahnung wegen verspäteter Zahlung, eine pauschalierte Mahngebühr i.H.v. jeweils 40,00 € gem. dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen.

§ 10

Der Mieter ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Vermieters weder zu einer Untervermietung, noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt, ausgenommen an besuchsweise sich aufhaltende Personen. Die Einwilligung gilt nur für den Einzelfall; sie kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden. Wobei die Nutzung der Appartements durch Firmenmitarbeiter des Mieters keine Untervermietung in diesem Sinne darstellt.

Im Falle vertragswidriger Nutzung oder Gebrauchsüberlassung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Der Mieter tritt dem Vermieter mit Vertragsunterzeichnung, für den Fall der Gebrauchsüberlassung die ihm gegen den Untermieter zustehende Forderung nebst Pfandrecht in Höhe der Mietforderung des Vermieters zur Sicherheit ab, wenn dieser Ansprüche gegen den Mieter hat. Der Vermieter tritt mit Vertragsunterzeichnung die Abtretung an.

§ 11

Auf Grund der Besonderheit des Mietobjektes (Boardinghouse) ist die Tierhaltung, auch Kleintierhaltung, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

§ 12

Das Appartement ist vollständig möbliert, mit Geschirr, Besteck, Bettdecke und Kopfkissen, sowie Elektrogeräten versehen. Die Ausstattung ergibt sich aus der Inventarliste. Die Ausstattung ist mit vermietet. Der Mietzins für die Ausstattung ist im Gesamtmietzins enthalten.

Der Mieter hat die vermietete Ausstattung pfleglich zu behandeln. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Über die vermietete Ausstattung wird bei Beginn des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll gefertigt. Dieses Protokoll ist Grundlage für das Rückgabeprotokoll bei Beendigung des Mietverhältnisses. Für Beschädigte und verlorene Gegenstände gilt Ziffer 2.

Die Abnutzung der mit vermieteten Ausstattung durch üblichen Gebrauch geht analog § 538 BGB nicht zu Lasten des Mieters, sondern ist mit der Miete abgegolten.

§ 13

Der Mieter hat in der gesamte Mietsache (Mieträume nebst Zubehör usw.) für ausreichende Reinigung, Lüftung und Beheizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln; er hat auch die, in den Mieträumen vorhandenen, Wasserzu- und Abflussleitungen vor dem Einfrieren zu schützen.

Jeden in und an der Mietsache entstandenen Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen, durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Wenn auf Verschulden des Mieters beruhende Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes- auch durch Wasch- und Geschirrspülmaschinen- sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörigen Anlagen eintreten, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von seinen Besuchern, seinen Lieferanten und von ihm beauftragten Handwerkern durch Vernachlässigung der Obhutspflicht schuldhaft verursacht worden sind. Leistet der Mieter Schadensersatz, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.

§ 14

Veränderungen an und in der Mietsache, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dergl. dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, die Um- und Einbauten ganz oder teilweise im Falle seines Auszuges zu entfernen und den früheren Zustand herzustellen, ohne dass es eines Vorbehaltes des Vermieters zu Einwilligung bedarf.

§ 15

Der Mieter hat während der üblichen Tageszeit (werktags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) zu gewährleisten, dass Vermieter, Beauftragter, Sachverständige und Interessenten die Mietsache aus begründetem Anlass- nach Voranmeldung – besichtigen zu können. In Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen. Des Weiteren kann einmal pro Monat eine Appartementbegehung durch die Hausverwaltung stattfinden.
Für Reinigungskräfte und Serviceangestellte ist das Betreten der Mieträume ebenfalls in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr gestattet, insofern der Mieter diesen Service in Anspruch nimmt.

§ 16

Bei Auszug hat der Mieter alle ihm gehörende Gegenstände aus dem Appartement zu entfernen. Insofern er dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt die besagten Gegenstände auf Kosten des Mieters aus dem Appartement entfernen zu lassen.

Alle Schlüssel sind bei Auszug an den Vermieter, Verwalter oder Bevollmächtigten zurück zu geben. Im Appartementhause ist gemäß behördlichen Auflagen eine Schließanlage eingebaut. Bei Verlust der übergebenen Schlüssel oder nicht vollzähliger Rückgabe der überlassenen Schlüssel, haftet der Mieter für die Kosten des Ausbaus der bestehenden Schließanlage und die Kosten des Einbaues einer neuen Schließanlage.

10 Tage vor Rückgabe des Appartements findet eine Vorbegehung statt, um Schäden oder verlorengegangene Gegenstände festzustellen.

§ 17

Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten. Ein Zuwiderhandeln kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.